
Ein KFZ-Gutachter bewertet durch ein detailliertes Sachverständigengutachten den Zustand des Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall. Darin wird das Ausmaß der Sachschäden am Wagen beschrieben und eine Aufstellung der Reparaturkosten aufgezeigt, die getrennt nach Material- und Arbeitslohnkosten sowie dem Restwert aufgelistet werden. Dies ist von Nöten, weil die Versicherungen alle diese Daten zur Schadensregulierung benötigt. Im Falle eines Unfalls unterscheidet man allerdings zwischen selbstverschuldeten und fremdverschuldeten Unfällen.
Bei letzteren darf man sich den KFZ-Gutachter seiner Wahl aussuchen, denn die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Bei selbstverschuldeten Unfällen sind nur Sachverständige der eigenen Versicherung kostenfrei und Gutachter, die auf eigene Faust einberufen werden, müssen selbst gezahlt werden. Aus diesem Grund sollte man alle Vorgehensweisen mit der KFZ-Versicherung besprechen und sich dadurch absichern. Sollte man sich dafür entscheiden, den Unfallwagen zu verkaufen, ist eine gute Beratung empfehlenswert.
Falls Sie einen Unfallwagen besitzen und ihn verkaufen möchten, dann können Sie den Unfallwagen ganz bequem mit unseren Autoankauf-Formular schnell erledigen. Falls Sie Fragen haben sollten können Sie uns auch eine E-Mail schicken oder uns telefonisch kontaktieren.
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